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Verhaltensregeln für Mountainbiker
Mountainbiken ist nur auf Strassen und gekennzeichneten Fahrwegen erlaubt.
Nicht im freien Gelände ohne Erlaubnis.
Beim Befahren von Privatstrassen ist unbedingt die Zustimmung des Wegeerhalters und Grundbesitzers einzuholen.
Auf Forststrassen der Österreichischen Bundesforste gelten örtlich unterschiedliche Bestimmungen. Diese können vom generellen Fahrverbot (auch für Mountainbiker) bis zum "mountainbiken freigegebenen Forststrassen" reichen.
Entweder durch Hinweisschilder erkennbar oder sie muß erfragt werden!
Alpinsteige und Wanderwege sind grundsätzlich Bergsteigern und Wanderern vorbehalten.
Für Mountainbiker gilt: Wanderern langsam nähern und absteigen; ungehindert passieren lassen!Naturschutzgebiete und Sonderschutzgebiete meiden. Auch Skipisten, es sei denn dies ist ausdrücklich erlaubt.
Mountainbiker vermeiden scharfes Anfahren und verzichten auf abruptes Bremsen damit keine Fahrrillen entstehen können!
Mountainbiker nehmen auf die Tierwelt Rücksicht. Besonders in der Dämmerung und am frühen Morgen!
Mountainbiker lassen nichts im Gelände zurück ausser die Spuren ihres Rades und Schweiß!
Pausen einplanen und Pausen machen.
Mountainbiker sind adäquat ausgerüstet siehe auch "Grundausrüstung für Mountainbiker".
Mountainbiker helfen sich gegenseitig (Erste-Hilfe, Reparatur, etc.).
Mountainbiker planen ihre Tour im vorhinein ausführlich (Wege, Höhenprofil, Pausen, Dauer, Wetter, etc.).

